22 December 2010

Für unsere deutschen Leser

Travelport American Airlines Surcharge Update (Auf Deutsch)

16. Dezember 2010

Sehr geehrte Travelport Kunden und Geschäftspartner,

der kürzlich erfolgte Versuch von American Airlines (AA), einem großen Reisebüro in den USA die Möglichkeit zu entziehen, Tickets von AA zu verkaufen, hat Travelport dazu veranlasst, verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Reisebüros und Konsumenten einzuleiten. Es ist bedauerlich, dass AA sich zu diesem Angriff auf das Reisevermittlergeschäft in den USA entschlossen hat. Wir sehen darin den ersten Schritt des Unternehmens bei dem Versuch, die Transparenz und die freie Auswahl für Kunden weltweit einzuschränken.

Als Reaktion auf die Maßnahmen, die Travelport unternommen hat, um es Reisebüros auch weiterhin zu ermöglichen, auf klare und vollständige Inhalte zuzugreifen und entsprechende Buchungen vorzunehmen, hat AA den Reisebüros in einem Schreiben mitgeteilt, dass Travelport-Agenturen für Buchungen ab dem 20. Dezember 2010 eine Gebühr (Surcharge) in Rechnung gestellt wird. Dabei hat AA klargestellt, dass diese Kosten entweder von Ihnen selbst übernommen oder an Ihre Kunden weitergegeben werden müssen. Durch diese Maßnahme bestraft AA genau diejenigen, die AA wertvolle Einnahmen bringen.
Der surcharge list ist zu entnehmen, dass AA, je nach Land, variable Gebühren erheben wird. Die Abrechnung für die Reisebüros soll dabei in Form von ADMs (Agency Debit Memos) erfolgen. Travelport teilt die Ansicht der Branche, dass die Verwendung von ADMs zu diesem Zweck nicht den Bestimmungen der IATA-Resolution 850m entspricht.
Für den Fall, dass AA seine Pläne weiter verfolgt, möchte Travelport Ihnen die Maßnahmen und Lösungen erläutern, die wir ab dem 20. Dezember auf unseren GDS-Plattformen implementieren werden.
Erstens: Um jegliche Gebühren seitens AA für bereits vorhandene Buchungen zu vermeiden, empfehlen wir, die Tickets spätestens bis zum Geschäftsschluss am 19. Dezember auszustellen.
Zweitens: Für den Fall, dass Sie eine AA-Buchung anbieten müssen, hat Travelport Prozesse entwickelt, die bei Tarifabfragen oder Berechnungen die AA Gebühren inkludieren, so dass Sie Ihren Kunden Reisepreise und -angebote vorlegen können, die diese Aufpreise von AA und damit die Gesamtkosten des AA-Tickets von vornherein enthalten. In den meisten Fällen kann diese Gebühr auto¬matisch, ohne den ADM-Prozess, an AA überwiesen werden. In Europa handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe für die Darstellung von Tarifen, die durch den CRS Code of Conduct geregelt wird, welchem Travelport entsprechen muss.
• Gebühren werden bei Ausstellung von AA plated Tickets inkludiert - die anwendbare AA-Gebühr wird nur bei AA-Tickets im Preis enthalten und als miscellaneous tax („YY“) ausgewiesen sein. AA erhält diese Beträge automatisch durch die BSP-Abrechnung.
Die Platzierung der Gebühr in die YY Ticket Tax Box entspricht dem branchenüblichen Stan¬dard-Prozess. Es wird daher keine negativen Auswirkungen auf Ihre aktuellen Prozesse geben, auch nicht auf Ihre Backoffice-Funktionen und Reporting. Außerdem verringert sich so auch die Notwendigkeit für Ihr Reisebüro, Ausnahmeprozesse zu schaffen. Die Effizienz Ihrer Arbeit bleibt davon unberührt, und es sind weder irgendwelche „Work-arounds“ noch spezielle Mitarbeiter-schulungen o. Ä. erforderlich.
• Bei Non-AA plated Tickets sind die Gebühren nicht enthalten. Enthält ein Ticket, das nicht auf AA, sondern auf eine andere Fluggesellschaft ausgestellt wird, mindestens ein AA-Segment, wird die Gebühr zwar im „shopped pricing“ mit angezeigt, nicht aber im von Travelport generierten Ticket enthalten sein. Es wird seitens AA ein ADM ausgestellt werden.

Um die Gebühren von AA für AA-Segmente bei Ausstellung auf anderen Airlines abzudecken, ist es wichtig zu wissen, dass diese nicht in den YY-surcharge fees enthalten sind und Sie hier Ihre internen Geschäftsprozesse zur Integration dieser Gebühren in die „Customer Service Charges“ anweden müssen.
Wenn Sie ein Ticket als Nicht-AA-Ticket ausstellen, die Flüge aber von AA durchgeführt werden (Code¬sharing), fällt unserem Verständnis nach die von AA erhobene Gebühr nicht an. Zum gegen-wärtigen Zeitpunkt wissen wir jedoch nicht genau, wie AA bei seinen Codesharing-Arrangements diesbezüglich vorgehen wird.
Zusätzliche Informationen zu diesen Lösungen finden Sie unter „PA1115“ in ASK Travelport.
Wir sind sicher, dass es mit den von uns eingeleiteten Maßnahmen möglich ist, die tatsächlichen Kosten der AA-Buchung zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung aufzuzeigen, sodass es Ihren Kunden ermöglicht wird, die Wahl der Fluggesellschaft, die geflogen werden soll, vollständig informiert zu treffen.
Wir möchten uns damit ganz klar zu einem wettbe¬werbs¬fähigen und verbraucherfreundlichen Markt bekennen, auf dem Reisende und Reiseberater die Angebote im Vertriebskanal ihrer Wahl anbieten, vergleichen und kaufen können.

Wir bedauern etwaige Unterbrechungen Ihrer Geschäftstätigkeit – Unterbrechungen, die wir durch die oben genannten Maßnahmen zu minimieren versucht haben –, und wir danken Ihnen und Ihren Kollegen weltweit für die überwältigende Unterstützung, die Sie uns, und unserem Standpunkt in dieser Angelegenheit, haben zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Ekert
Chief Commercial Officer

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